Erteilte Auskünfte an Sicherheitsbehörden:
Als in Deutschland ansässiges Unternehmen ist die 1&1 Telecom GmbH verpflichtet, unter Einhaltung strenger gesetzlicher Voraussetzungen ausschließlich deutschen Sicherheitsbehörden Auskünfte zu erteilen.
Speziell geschulte Mitarbeiter überprüfen jedes einzelne Auskunftsersuchen einer Sicherheitsbehörde hinsichtlich des Vorliegens der formalen gesetzlichen Voraussetzungen. Dabei werden sowohl das deutsche und europäische Datenschutzrecht als auch das Fernmeldegeheimnis berücksichtigt. Auskünfte erteilen wir nur dann, wenn ausnahmslos alle gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Alle Bearbeitungsschritte bei der Prüfung jedes einzelnen Falles werden umfassend dokumentiert.